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   VG Würzburg, 14.02.2019 - W 3 M 18.32315   

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VG Würzburg, 14.02.2019 - W 3 M 18.32315 (https://dejure.org/2019,10711)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.02.2019 - W 3 M 18.32315 (https://dejure.org/2019,10711)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - W 3 M 18.32315 (https://dejure.org/2019,10711)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.01.2007 - 25 C 07.161
    Auszug aus VG Würzburg, 14.02.2019 - W 3 M 18.32315
    Damit kann bei einer Trennung eines Verfahrens in mehrere Verfahren nicht erneut eine Verfahrensgebühr, berechnet aus Einzelstreitwerten, entstehen (BayVGH, B.v. 30.1.2007 - 25 C 07.161 - juris).

    Aus dem Grundsatz der Einmaligkeit ist folglich die bereits entstandene Verfahrensgebühr anteilig zugemessen (BayVGH, B.v. 30.1.2007 - 25 C 07.161 - juris).

  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VG Würzburg, 14.02.2019 - W 3 M 18.32315
    Das Gericht entscheidet über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. August 2018 in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde (BayVGH, B.v. 19.1.2017 - 24 C 06.2426 - BayVBl. 2018, 417); somit ist vorliegend der Einzelrichter für die Entscheidung über die Kostenerinnerung zuständig.
  • VG Augsburg, 20.11.2020 - Au 4 M 20.31467

    Erneuter Anfall der Verfahrensgebühr nach Trennung

    Der Klägerbevollmächtigte kann die 1, 3fache Verfahrensgebühr im abgetrennten und eingestellten Verfahren Au 4 K 20.31276 aus dem Gegenstandswert von 5000,- EUR ungekürzt verlangen (vgl. VG Augsburg, B.v. 23.8.2018 - Au 8 M 18.30053 - juris Rn. 18 ff.; a.A. VG Würzburg, B.v. 29.4.2020 - W 1 M 20.30478 - juris Rn. 15; B.v. 14.2.2019 - W 3 M 18.32315 - juris Rn. 17).
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